Hintergrund

  • In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- Gas und H-Gas.
  • Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
  • Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedrig), „H-“ steht für „high calorific“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).
  • Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In Garbsen strömt das sogenannte L-Gas durch die Leitungen.
  • Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
  • Da die Niederlande jedoch aus verschiedenen Gründen die Förderung reduzieren, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.
  • Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen.
  • Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden.
  • Die Erfassung der Gasgeräte im Netzgebiet der Stadtwerke Garbsen GmbH beginnt im September 2022, gefolgt von der Anpassung ab Januar 2025 und der Umstellung auf H-Gas am 22.Juli 2025.
  • Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute circa 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
  • Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
  • Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit circa 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.
  • Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
  • L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.

Geräte

  • Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
  • Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
  • Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
  • Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.
  • Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar.
  • Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
  • In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar.
  • Die entsprechende Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor.
  • In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
  • Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
  • Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
  • Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen.
  • Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
  • Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Anlagenbetreiber selbst vor.

Kosten

  • Soweit das Gasgerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten.
  • Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt.
  • Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten.
  • Der lokale Netzbetreiber (ggf. das jeweilige Stadtwerk) ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
  • Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit verteilt.
  • Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
  • Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
  • Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
  • Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.

Ablauf

  • Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten.
  • Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind, und Legitimationsschreiben bzw. Zugangsnummern, die ebenfalls vor Ort genannt werden müssen.
  • Bei Zweifeln rufen Sie folgende Servicenummer an: 05137 7030-0.
  • Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden.
  • Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit.
  • Zusätzlich erhalten Sie circa drei Wochen vor dem Besuch unserer Monteure jeweils eine schriftliche Terminankündigung.
  • In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
  • Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden.
  • Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
  • In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle der Gasgeräte einen weiteren Besuch erforderlich machen.
  • Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
  • Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
  • Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt.
  • Eine Erhebung dauert in der Regel circa 30 bis 45 Minuten pro Gerät.
  • Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet.
  • In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
  • Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
  • Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
  • Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
  • In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.

Termine

Im Rahmen der Erdgasumstellung führen wir mindestens zwei Termine in Ihrem Haushalt oder Betrieb durch, einen Erhebungs- und einen Anpassungstermin.

Datum Beschreibung
September 2022 Beginn Erhebung
Januar 2025 Beginn Anpassung
Juli 2025 Schalttermin
Übersichtskarte

Service

  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros unter der Telefonnummer: 05137 7030-0.