Hintergrund
- In Deutschland gibt es zwei verschiedene Gasarten, L- Gas und H-Gas.
- Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Energiegehalt.
- Die Bezeichnung „L-“ steht dabei für „low calorific“ (niedrig), „H-“ steht für „high calorific“ (hoch). Der Brennwert von H-Gas ist höher als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).
- Erdgaskunden in Deutschland werden bisher entweder mit L-Gas oder mit H-Gas versorgt. In Garbsen strömt das sogenannte L-Gas durch die Leitungen.
- Die L-Gas-Versorgung wurde bislang hauptsächlich durch Importe aus den Niederlanden sichergestellt.
- Da die Niederlande jedoch aus verschiedenen Gründen die Förderung reduzieren, wird in den nächsten Jahren die Versorgung deutschlandweit auf H-Gas umgestellt.
- Aus der unterschiedlichen Beschaffenheit der Gasarten L- und H-Gas ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen.
- Diese müssen auf die jeweilige Erdgasqualität eingestellt werden.
- Die Erfassung der Gasgeräte im Netzgebiet der Stadtwerke Garbsen GmbH beginnt im September 2022, gefolgt von der Anpassung ab Januar 2025 und der Umstellung auf H-Gas am 22.Juli 2025.
- Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute circa 23 Prozent aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt.
- Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen.
- Bis 2030 wird die Umstellung deutschlandweit circa 4,5 Millionen Erdgaskunden betreffen.
- Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt.
- L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Region Mittelhessen sowie in Teilen Sachsen-Anhalts.
Geräte
- Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die sie bezieht, eingestellt.
- Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
- Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
- Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.
- Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind – etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar.
- Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
- In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte durchführbar.
- Die entsprechende Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor.
- In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
- Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
- Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss durch den jeweiligen Netzbetreiber der komplette Gasanschluss gesperrt werden.
- Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen.
- Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
- Einen eventuellen Geräteaustausch nimmt der Anlagenbetreiber selbst vor.
Kosten
- Soweit das Gasgerät anpassungsfähig ist, entstehen keine unmittelbaren Kosten.
- Die Kosten für Erhebung, Anpassung sowie alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen und auf alle Netze innerhalb des jeweiligen Marktgebiets umgelegt.
- Sie sind somit in den Netzentgelten enthalten.
- Der lokale Netzbetreiber (ggf. das jeweilige Stadtwerk) ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
- Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit verteilt.
- Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
- Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
- Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
- Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.
Ablauf
- Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten.
- Dies sind Lichtbildausweise, die vor Ort zu zeigen sind, und Legitimationsschreiben bzw. Zugangsnummern, die ebenfalls vor Ort genannt werden müssen.
- Bei Zweifeln rufen Sie folgende Servicenummer an: 05137 7030-0.
- Sollte eine Person versuchen, sich zu Haus oder Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollte der Zutritt verweigert und sofort die eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktiert werden.
- Den Zeitraum für Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen vor Beginn der Erhebung bzw. Anpassung mit einem allgemeinen Informationsschreiben mit.
- Zusätzlich erhalten Sie circa drei Wochen vor dem Besuch unserer Monteure jeweils eine schriftliche Terminankündigung.
- In der Regel sind zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur erforderlich.
- Der erste Termin erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden.
- Im zweiten Termin erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden.
- In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle der Gasgeräte einen weiteren Besuch erforderlich machen.
- Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
- Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften der Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können.
- Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise eingeschränkt.
- Eine Erhebung dauert in der Regel circa 30 bis 45 Minuten pro Gerät.
- Bei der Anpassung werden die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet.
- In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen.
- Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp.
- Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
- Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät.
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Anpassungsdauer kommen.
Service
- Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Mitarbeitenden unseres Erdgasbüros unter der Telefonnummer: 05137 7030-0.
- Fragen zum Umstellungsprojekt richten Sie am besten direkt an unser Servicebüro unter 05137 7030-0
oder per E-Mail an erdgasumstellung@stadtwerke-garbsen.de.